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Anforderungen und Hinweise zur Beantragung der Rot-Weiß-Rot-Karte für sonstige Schlüsselkräfte

Um als sonstige Schlüsselkraft die Rot-Weiß-Rot-Karte zu erhalten, müssen Sie mindestens 55 Punkte im Rahmen eines Punktesystems erreichen. Dieses bewertet Ausbildung, Berufserfahrung und Sprachkenntnisse. Sie müssen nicht in jeder Kategorie Punkte sammeln – solange die Mindestpunktzahl von 55 erreicht wird, sind Sie qualifiziert. Jede Kategorie hat dabei eine Obergrenze. Beispielsweise können Sie für Sprachkenntnisse maximal 25 Punkte erzielen.


Zudem ist ein monatliches Bruttomindestgehalt von € 3.030 (Stand 2024) erforderlich, um die Voraussetzungen für diese Karte zu erfüllen.


Ausbildung und Qualifikationen
Auch wenn Ihre Ausbildung nicht direkt auf den Job zugeschnitten ist, können Sie Punkte erhalten, sofern Sie einschlägige Berufserfahrung nachweisen können.


Berufserfahrung
Für relevante Berufserfahrung, die Sie nach Abschluss Ihrer Ausbildung gesammelt haben, erhalten Sie Punkte. Pro sechs Monate Berufserfahrung im Ausland wird 1 Punkt angerechnet. Praktika werden in der Regel nicht berücksichtigt. Für den Nachweis sind genaue Angaben zu den Beschäftigungszeiträumen und Ihrer Position erforderlich.


Sprachkenntnisse
Punkte gibt es für nachgewiesene Kenntnisse in Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch oder Bosnisch-Kroatisch-Serbisch. Die Sprachzertifikate dürfen nicht älter als fünf Jahre sein. Muttersprachler einer dieser Sprachen erhalten auch ohne Zertifikat Punkte, sofern die Muttersprache durch entsprechende Nachweise (z. B. Ausbildungsdokumente) belegt werden kann. Anerkannte Sprachzertifikate sind beispielsweise ÖSD, Goethe-Institut, TELC, IELTS und TOEFL. Wenn Englisch die Unternehmenssprache ist, erhalten Sie zusätzlich 5 Punkte.


Alter
Auch das Alter des Antragstellers wird bei der Punktevergabe berücksichtigt. Entscheidend ist das Alter zum Zeitpunkt der Antragstellung.


Zulassungskriterien für Schlüsselkräfte

Punkte

Qualifikation

maximal anrechenbare Punkte: 30

abgeschlossene Berufsausbildung oder spezielle Kenntnisse oder Fertigkeiten* in beabsichtigter Beschäftigung

20

allgemeine Universitätsreife

25

Abschluss eines Studiums an einer tertiären Bildungseinrichtung mit dreijähriger Mindestdauer

30

Berufserfahrung

maximal anrechenbare Punkte: 20

Berufserfahrung (pro Halbjahr)

1

Berufserfahrung in Österreich (pro Halbjahr)

2

Sprachkenntnisse

maximal anrechenbare Punkte: 25

Deutschkenntnisse (A1-Niveau)

5

Deutschkenntnisse (A2-Niveau)

10

Deutschkenntnisse (B1-Niveau)

15

Englischkenntnisse (A2-Niveau)

5

Englischkenntnisse (B1-Niveau)

10

Französischkenntnisse (B1-Niveau)

5

Spanischkenntnisse (B1-Niveau)

5

Bosnisch-, Kroatisch- oder Serbischkenntnisse (B1-Niveau)

5

Alter

maximal anrechenbare Punkte: 15

bis 30 Jahre

15

bis 40 Jahre

10

Summe der maximal anrechenbaren Punkte:

90

Zusatzpunkte für Englischkenntnisse, sofern die vorherrschende Unternehmenssprache Englisch ist

5

Zusatzpunkte für ProfisportlerInnen und ProfisporttrainerInnen

20

erforderliche Mindestpunkte:

55


* Schlüsselkräfte, die über spezielle Kenntnisse oder Fertigkeiten verfügen, müssen keinen formellen Bildungsabschluss nachweisen, z.B. MusikerInnen, DesignerInnen, ProfisportlerInnen


Erforderliche Dokumente 
Um die Rot-Weiß-Rot-Karte für sonstige Schlüsselkräfte zu beantragen, müssen die folgenden Dokumente vorgelegt werden:


  • Antragsformular
  • Gültiger Reisepass
  • Aktuelles Passfoto (nach EU-Vorgaben, nicht älter als sechs Monate)
  • Strafregisterauszug (nicht älter als drei Monate)
  • Bearbeitungsgebühr: €160
  • Qualifikationsnachweise, wie z. B.:
  • Universitätsabschlüsse oder Berufszertifikate
    Nachweis der Berufserfahrung (z. B. Dienstzeugnisse)
    Sprachzertifikate, wenn nötig
    Arbeitgeberdokumente:
  • Arbeitgebererklärung
  • Detaillierte Stellenbeschreibung (entweder separat oder in der Arbeitgebererklärung enthalten)
  •  Angaben zur kollektivvertraglichen Einstufung


Je nach Herkunftsland kann es erforderlich sein, mehrere Strafregisterauszüge vorzulegen. Die Strafregisterbescheinigung muss eine bestimmte Verifizierung aufweisen, um anerkannt zu werden. Dies richtet sich danach, in welchem Land das Dokument ausgestellt wurde.


Dokumente, die nicht in Deutsch oder Englisch ausgestellt sind, müssen von einem gerichtlich beeideten Übersetzer übersetzt werden.


Wichtige Hinweise
Die Gültigkeit der RWR-Karte beträgt in der Regel zwei Jahre. Allerdings hängt die Laufzeit auch von der Gültigkeit Ihres Reisepasses ab. Ist dieser beispielsweise nur noch ein Jahr gültig, wird die RWR-Karte ebenfalls nur für diesen Zeitraum ausgestellt. Für eine maximale Laufzeit von zwei Jahren sollte der Reisepass entsprechend lange gültig sein.


Es können zusätzliche Gebühren anfallen, wenn weitere Dokumente erforderlich sind oder ein Visum D benötigt wird.


Die Rot-Weiß-Rot-Karte für sonstige Schlüsselkräfte bietet qualifizierten Arbeitskräften aus Drittstaaten eine hervorragende Möglichkeit, ihre berufliche Laufbahn in Österreich zu beginnen und dabei den Bedarf an Fachkräften in wichtigen Bereichen zu unterstützen. Mit einer gründlichen Vorbereitung und der fristgerechten Einreichung aller notwendigen Dokumente steht einem erfolgreichen Einstieg in den österreichischen Arbeitsmarkt nichts im Weg.