Als Staatsangehörige/r eines Drittstaats haben Sie die Möglichkeit, eine Rot-Weiß-Rot – Karte für selbständige Schlüsselkräfte zu beantragen, wenn Ihre selbständige Tätigkeit in Österreich einen gesamtwirtschaftlichen Nutzen bringt, der über den betrieblichen Vorteil hinausgeht.
Dies ist besonders dann der Fall, wenn:
- Ihre Tätigkeit einen nachhaltigen Transfer von Investitionskapital in Höhe von mindestens € 100.000 nach Österreich bewirkt oder
- Sie durch Ihre Tätigkeit neue Arbeitsplätze schaffen oder bestehende sichern oder
- Ihre Niederlassung einen Transfer von Know-how oder die Einführung neuer Technologien beinhaltet oder
- Ihr Unternehmen von wesentlicher Bedeutung für eine ganze Region ist.
Für selbständige Schlüsselkräfte gilt kein Punktesystem.
Benötigte Dokumente:
- Gültiges Reisedokument (z.B. Reisepass)
- Lichtbild (nicht älter als 6 Monate, Größe: 45x35mm)
- Nachweis über eine Krankenversicherung, die alle Risiken abdeckt (Pflichtversicherung oder entsprechende Versicherungspolizze)
- Aktuellen Strafregisterauszug
Zusätzliche Nachweise für den gesamtwirtschaftlichen Nutzen:
- Markt-, Konkurrenz- und Standortanalyse: Beschreibung und Ziele Ihrer unternehmerischen Tätigkeit (Businessplan)
- Nachweis des Transfers von Investitionskapital oder der beabsichtigten Schaffung/Sicherung von Arbeitsplätzen
- Nachweis der für die Tätigkeit erforderlichen Qualifikationen
- Falls erforderlich: Gesellschaftsverträge
- Falls vorhanden: Berechtigungen zur Gewerbeausübung
Ein schlüssiger Businessplan ist hierbei unumgänglich! Wir empfehlen dringend diesen von einem Experten zu erstellen, der mit den besonderen Voraussetzungen für diese RWR-Karte vertraut ist! Gerne helfen Ihnen unsere Experten.