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Immigration - Service

Anforderungen und Hinweise zur Beantragung der Blauen Karte EU

Voraussetzungen für die Blaue Karte

Ausbildung

Sie haben entweder ein Hochschulstudium von mindestens drei Jahren abgeschlossen, das zu Ihrem Jobangebot passt, oder Sie verfügen über mindestens drei Jahre einschlägige Berufserfahrung als IT-Fachkraft, die dem akademischen Niveau entspricht und in den letzten sieben Jahren erworben wurde.


Gehalt
Ihr zukünftiger österreichischer Arbeitgeber muss Ihnen ein Jahresbruttogehalt von mindestens € 47.855 (Stand 2024) zahlen. Dieses Gehalt ist gesetzlich festgelegt.


Arbeitsvertrag
Die Blaue Karte erfordert ein verbindliches Jobangebot. Sobald Sie die Karte erhalten haben, sind Sie an den Arbeitgeber gebunden, der Ihnen die Position angeboten hat.


Erforderliche Dokumente für die Beantragung der Blauen Karte EU

  • Antragsformular
  • Gültiger Reisepass
  • Passfoto nach EU-Vorgaben (nicht älter als sechs Monate)
  • Strafregisterbescheinigung (nicht älter als drei Monate)
  • Bearbeitungsgebühr: € 160

Qualifikationsnachweise, wie zum Beispiel:

  • Nachweis eines abgeschlossenen Hochschulstudiums mit einer Mindestdauer von drei Jahren, das zu Ihrem Jobangebot passt

oder

  • Nachweis von mindestens drei Jahren einschlägiger Berufserfahrung als IT-Fachkraft, die dem akademischen Niveau entspricht und in den letzten sieben Jahren vor der Antragstellung erworben wurde

Arbeitgeberdokumente, darunter:

  • Arbeitgebererklärung
  • Detaillierte Stellenbeschreibung (als separates Dokument oder im Rahmen der Arbeitgebererklärung)
  • Angaben zur kollektivvertraglichen Einstufung


Je nach Herkunftsland kann es erforderlich sein, mehrere Strafregisterauszüge vorzulegen. Die Strafregisterbescheinigung muss eine bestimmte Verifizierung aufweisen, um anerkannt zu werden. Dies richtet sich danach, in welchem Land das Dokument ausgestellt wurde.


Dokumente, die nicht in Deutsch oder Englisch ausgestellt sind, müssen von einem gerichtlich beeideten Übersetzer übersetzt werden.


Wichtige Hinweise
Die Gültigkeit der Blauen Karte beträgt in der Regel zwei Jahre. Allerdings hängt die Laufzeit auch von der Gültigkeit Ihres Reisepasses ab. Ist dieser beispielsweise nur noch ein Jahr gültig, wird die RWR-Karte ebenfalls nur für diesen Zeitraum ausgestellt. Für eine maximale Laufzeit von zwei Jahren sollte der Reisepass entsprechend lange gültig sein.


Es können zusätzliche Gebühren anfallen, wenn weitere Dokumente erforderlich sind oder ein Visum D benötigt wird.


Mit der Blauen Karte EU steht Ihnen der Weg in eine erfolgreiche berufliche Zukunft in Österreich offen. Sie profitieren von einer attraktiven beruflichen Perspektive und können gleichzeitig langfristig in Österreich Fuß fassen.