Um die RWR-Karte zu erhalten, müssen Sie mindestens 55 Punkte im Rahmen eines Punktesystems erreichen. Dieses bewertet Ausbildung, Berufserfahrung und Sprachkenntnisse. Sie müssen nicht in jeder Kategorie Punkte sammeln – solange die Mindestpunktzahl von 55 erreicht wird, sind Sie qualifiziert. Jede Kategorie hat dabei eine Obergrenze. Beispielsweise können Sie für Sprachkenntnisse maximal 25 Punkte erzielen.
Ausbildung und Qualifikationen
Punkte erhalten Sie für Abschlüsse, die in direktem Zusammenhang mit dem angebotenen Job im Mangelberuf stehen. Wichtig ist, dass die Ausbildung in Umfang und Niveau den österreichischen Standards entspricht.
Berufserfahrung
Für relevante Berufserfahrung, die Sie nach Abschluss Ihrer Ausbildung gesammelt haben, erhalten Sie Punkte. Pro sechs Monate Berufserfahrung im Ausland wird 1 Punkt angerechnet. Praktika werden in der Regel nicht berücksichtigt. Für den Nachweis sind genaue Angaben zu den Beschäftigungszeiträumen und Ihrer Position erforderlich.
Sprachkenntnisse
Punkte gibt es für nachgewiesene Kenntnisse in Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch oder Bosnisch-Kroatisch-Serbisch. Die Sprachzertifikate dürfen nicht älter als fünf Jahre sein. Muttersprachler einer dieser Sprachen erhalten auch ohne Zertifikat Punkte, sofern die Muttersprache durch entsprechende Nachweise (z. B. Ausbildungsdokumente) belegt werden kann. Anerkannte Sprachzertifikate sind beispielsweise ÖSD, Goethe-Institut, TELC, IELTS und TOEFL. Wenn Englisch die Unternehmenssprache ist, erhalten Sie zusätzlich 5 Punkte.
Alter
Auch das Alter des Antragstellers wird bei der Punktevergabe berücksichtigt. Entscheidend ist das Alter zum Zeitpunkt der Antragstellung.
Zulassungskriterien für Fachkräfte | Punkte |
Qualifikation | maximal anrechenbare Punkte: 30 |
abgeschlossene Berufsausbildung im Mangelberuf | 30 |
Ausbildungsadäquate Berufserfahrung | maximal anrechenbare Punkte: 20 |
Berufserfahrung (pro Halbjahr) | 1 |
Berufserfahrung in Österreich (pro Halbjahr) | 2 |
Sprachkenntnisse | maximal anrechenbare Punkte: 25 |
Deutschkenntnisse (A1-Niveau) | 5 |
Deutschkenntnisse (A2-Niveau) | 10 |
Deutschkenntnisse (B1-Niveau) | 15 |
Englischkenntnisse (A2-Niveau) | 5 |
Englischkenntnisse (B1-Niveau) | 10 |
Spanischkenntnisse (B1-Niveau) | 5 |
Bosnisch-, Kroatisch- oder Serbischkenntnisse (B1-Niveau) | 5 |
Alter | maximal anrechenbare Punkte: 15 |
bis 30 Jahre | 15 |
bis 40 Jahre | 10 |
bis 50 Jahre | 5 |
Summe der maximal anrechenbaren Punkte: | 90 |
Zusatzpunkte für Englischkenntnisse, sofern die vorherrschende Unternehmenssprache Englisch ist | 5 |
erforderliche Mindestpunkte: | 55 |
Erforderliche Dokumente
Um eine RWR-Karte für Fachkräfte im Mangelberuf zu beantragen, müssen die folgenden Dokumente eingereicht werden:
Unterlagen des Arbeitgebers:
Je nach Herkunftsland kann es erforderlich sein, mehrere Strafregisterauszüge vorzulegen. Die Strafregisterbescheinigung muss eine bestimmte Verifizierung aufweisen, um anerkannt zu werden. Dies richtet sich danach, in welchem Land das Dokument ausgestellt wurde.
Dokumente, die nicht in Deutsch oder Englisch ausgestellt sind, müssen von einem gerichtlich beeideten Übersetzer übersetzt werden.
Wichtige Hinweise
Die Gültigkeit der RWR-Karte beträgt in der Regel zwei Jahre. Allerdings hängt die Laufzeit auch von der Gültigkeit Ihres Reisepasses ab. Ist dieser beispielsweise nur noch ein Jahr gültig, wird die RWR-Karte ebenfalls nur für diesen Zeitraum ausgestellt. Für eine maximale Laufzeit von zwei Jahren sollte der Reisepass entsprechend lange gültig sein.
Ein festgelegtes Mindestgehalt gibt es nicht. Der Arbeitgeber muss jedoch mindestens das kollektivvertraglich geregelte Gehalt zahlen, mit Berücksichtigung möglicher Überzahlungen.
Es können zusätzliche Gebühren anfallen, wenn weitere Dokumente erforderlich sind oder ein Visum D benötigt wird.
Die RWR-Karte bietet qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten eine ausgezeichnete Möglichkeit, ihre Karriere in Österreich zu starten und gleichzeitig den Fachkräftemangel in gefragten Berufen zu decken. Mit einer sorgfältigen Vorbereitung und dem rechtzeitigen Einreichen aller erforderlichen Unterlagen steht einem erfolgreichen Start in Österreich nichts im Wege.